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Das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau startet eine Ausschreibung für Projekte zum Bau von Gewächshäusern für den Gartenbau

Luxemburg produziert zu wenig Obst und Gemüse. Um die Selbstversorgung zu erhöhen, startet das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau einen Aufruf zur Einreichung von Projekten für den Bau und Betrieb von Gewächshäusern und lädt aktive Landwirte ein, ihre Projekte bis zum 31. März 2026 einzureichen.

Martine Hansen, Ministerin für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau, betont: „Wir brauchen große Gewächshäuser, um mehr Obst und Gemüse zu produzieren, und ich ermutige unsere aktiven Landwirte, ihre Projekte einzureichen, um gegebenenfalls von den in unserem Agrargesetz vorgesehenen finanziellen Beihilfen zu profitieren.“

Die Ausschreibung betrifft den Bau und Betrieb von Gewächshäusern für den Gartenbau im Großherzogtum Luxemburg. Folgende Kosten sind förderfähig: Kosten für Gewächshäuser für den Gartenbau, Bewässerungsanlagen, Anlagen zur Wärmeerzeugung für den Eigenverbrauch, Anlagen für die Nacherntebehandlung (Sortieren, Waschen, Klassifizieren usw.) und Anlagen für die Produktverpackung. Verarbeitungsaktivitäten sind jedoch vom Förderbereich ausgeschlossen.

Bewerbungsschluss: 1. März 2026

Verfügbares Budget: 20.000.000 €

Wichtigste Teilnahmebedingungen gemäß dem Gesetz vom 16. Juni 2025 zur Einführung von Beihilfen für den Bau von Gewächshäusern für den Gartenbau:

  • Sie müssen ein aktiver Landwirt gemäß dem geänderten Gesetz vom 2. August 2023 sein.
  • Die Wirtschaftlichkeit muss nachgewiesen und die Finanzierung gesichert sein.
  • Maximale Projektkosten: 12 000 000 EUR (ohne MwSt.).
  • Mindestprojektkosten: 1 000 000 EUR (ohne MwSt.).

Gewährte Beihilfe:

  • Grundsatz: 40 % der förderfähigen Kosten
  • Erhöhung: 15 % der förderfähigen Kosten für Investitionen, die von einem Junglandwirt getätigt werden

Einzureichende Unterlagen:

  • ein ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular (erhältlich bei der Abteilung für strukturelle Verbesserungen, Verwaltung für landwirtschaftliche technische Dienste (serres.horticoles@asta.etat.lu));
  • ein Geschäftsplan mit einer detaillierten technischen Beschreibung des Projekts und einem Finanzierungsplan;
  • die erforderlichen Genehmigungen für die Investition (falls zutreffend).

Auswahl:

Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage der Nachhaltigkeit des Projekts, die anhand ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Komponenten bewertet wird. Die Auswahlkriterien werden auf der Grundlage der im Geschäftsplan enthaltenen Informationen bewertet.

Die Anträge sind an die Abteilung für strukturelle Verbesserungen der Verwaltung für landwirtschaftliche technische Dienste zu richten.

Das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau bekräftigt damit sein Engagement für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Gartenbausektors und die Gewährleistung einer nachhaltigen lokalen Produktion zum Nutzen aller.

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau